Förderrahmen
Den
gesetzlichen Rahmen liefert § 421i SGB III. Auf dieser Grundlage wurde
die Konzeption und Durchführung des Coaching-Prozesses entwickelt. Die
Verantwortung für die Teilnehmergewinnung lag bei den Agenturen für
Arbeit, die auch den Netzwerkaufbau unterstützten.